Eigenanteil = "Behandlungskosten insgesamt" minus Summe aller Festzuschüsse.
Die Zusage für die Übernahme Ihres Eigenanteils sollten Sie erst dann abgeben, wenn auch die entsprechende Zusage Ihrer BKK vorliegt. Unterschriften sollten Sie generell nicht sofort in der Zahnarztpraxis leisten. Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrer BKK - die berät Sie gerne und kann Ihnen wertvolle Hinweise geben.
zum SeitenanfangFür Versicherte, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen, erhöht sich der Festzuschuss der BKK um 20 %. Die Voraussetzung für diesen Bonus ist erfüllt, wenn sich der Versicherte nachweislich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen ließ. Wenn jemand nachweislich zehn Kalenderjahre regelmäßig beim Zahnarzt war, erhöht sich der Festzuschuss der BKK um weitere 10 %.
zum SeitenanfangHärtefallregelungen gegen finanzielle Überforderung
Damit Versicherte durch den von ihnen zu tragenden Eigenanteil nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber zwei Regelungen vorgesehen, die eine finanzielle Überforderung verhindern sollen:
Sozialklausel
Eine unzumutbare Belastung wird angenommen,Versicherte, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, erhalten von ihrer BKK den jeweils vorgesehenen Festzuschuss doppelt und ggf. den dann noch verbleibenden Differenzbetrag zu den Gesamtkosten der Behandlung, wenn sie ausschließlich die Regelversorgung gewählt haben. (Bitte fragen Sie hier Ihre BKK nach den Voraussetzungen im Einzelfall.) In keinem Fall zahlt die BKK jedoch insgesamt mehr als die Gesamtkosten des Zahnersatzes.
*) Bei Familien erhöht sich die Einkommensgrenze bei den Bruttoeinnahmen: Für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen werden 383,25 EUR hinzugerechnet, für jeden weiteren 255,50 EUR
"Gleitende Härtefallregelung"
Treffen die genannten Voraussetzungen der Sozialklausel nicht zu, kann die BKK – im Rahmen der "gleitenden Härtefallregelung" – ggf. trotzdem ihren Festzuschuss erhöhen. (Bitte fragen Sie hier Ihre BKK nach den Voraussetzungen im Einzelfall.)
zum SeitenanfangAn die Stelle des früheren prozentualen Zuschusses sind "befundorienterte Festzuschüsse" getreten. Zahnärzte und Krankenkassen gemeinsam haben Befunde bestimmt, für die Festzuschüsse gezahlt werden und diesen Befunden eine "prothetische Regelversorgung" zugeordnet. Wählt ein Versicherter die Regelversorgung, erhält er den entsprechenden befundorientierten Festzuschuss.
zum SeitenanfangEine Regelversorgung liegt vor, wenn der Zahnersatz gewählt wurde, der für die jeweilige Befundsituation von den Zahnärzten und Krankenkassen gemeinsam als Regelversorgung bestimmt wurde.
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Die hier vorgenommene Berechnung und die sich daraus ergebende Höhe des
Eigenanteils sind unverbindlich. Verbindlich für die Gewährung der Festzuschüsse
und die Höhe des Eigenanteils ist nur der von der Krankenkasse geprüfte und genehmigte
Heil- und Kostenplan.