Bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung erhält jeder Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer findet sich unter anderem auf dem Sozialversicherungsausweis, der bis Ende 2010 vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt wurde. Seit Anfang 2011 wird jedoch kein Sozialversicherungsausweis mehr ausgegeben; ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben hat ihn ersetzt.
Arbeitnehmer bestimmter Branchen, die früher zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises verpflichtet waren, haben nun amtliche Personaldokumente mitzuführen (
Mitführungspflicht).
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung