Seit 2009 sind die Arbeitnehmer der nachfolgenden Gewerbe dazu verpflichtet, amtliche Personaldokumente wie den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen:
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einmalig und nachweislich ihre Arbeitnehmer schriftlich über ihre Mitführungspflicht zu informieren.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber aus den genannten Gewerben eine Sofortmeldung (
Meldevorschriften) an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln.
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung