SECURVITA Krankenkasse - Lexikon zur Sozialversicherung

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Krankenkassenliste
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Die listenmäßige Erfassung der in dem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum Beschäftigten (Name, Vorname, Personal- oder Stammnummer) durch den Arbeitgeber wird als Krankenkassenliste bezeichnet. Die Krankenkassenliste dient der Vollständigkeit der Lohn- und Beitragsabrechnung sowie des Beitragsnachweises.

Für jede Krankenkasse ist eine Krankenkassenliste zu führen und enthält für jede Entgeltabrechnung

  • den Beitragsgruppenschlüssel,
  • die Sozialversicherungstage,
  • den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je Beitragsgruppen getrennt (einzelne Beitragsgruppen sind zu summieren; aus den Einzelsummen ist die Gesamtsumme aller Beiträge zu bilden),
  • den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal,
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung,
  • den Unterschiedsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltersTZG,
  • die beitragspflichtigen Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge,
  • die Umlagesätze nach dem AAG und das umlagepflichtige Arbeitsentgelt,
  • den Parameter zur Berechnung der voraussichtlichen Beitragsschuld.

Auch gezahltes Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld, die sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Einnahmen sowie die darauf entfallenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind in der Krankenkassenliste anzugeben und zu summieren. Beschäftigte in der Gleitzone sind gesondert zu erfassen.

Die Krankenkassenliste ist Grundlage für die Erstellung des Beitragsnachweises für die Krankenkasse.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung