SECURVITA Krankenkasse - Lexikon zur Sozialversicherung

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Verpflegungsmehraufwendungen
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Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise, bei Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, die Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind insoweit steuerfrei, als die nachfolgenden Pauschbeträge nicht überschritten werden

Dauer der Abwesenheit Pauschbetrag je Kalendertag

weniger als acht Stunden

acht bis unter 14 Stunden

6 Euro

14 bis unter 24 Stunden

12 Euro

24 Stunden

24 Euro

Bei Auslandsdienstreisen treten an die Stelle des Pauschbetrages länderweise unterschiedliche Pauschbeträge (Auslandstagegelder), die vom Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt bekannt gemacht werden.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung