Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise, bei Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, die Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind insoweit steuerfrei, als die nachfolgenden Pauschbeträge nicht überschritten werden
| Dauer der Abwesenheit | Pauschbetrag je Kalendertag |
|---|---|
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weniger als acht Stunden |
— |
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acht bis unter 14 Stunden |
6 Euro |
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14 bis unter 24 Stunden |
12 Euro |
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24 Stunden |
24 Euro |
Bei Auslandsdienstreisen treten an die Stelle des Pauschbetrages länderweise unterschiedliche Pauschbeträge (Auslandstagegelder), die vom Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt bekannt gemacht werden.
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung