Die listenmäßige Erfassung der in dem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum Beschäftigten (Name, Vorname, Personal- oder Stammnummer) durch den Arbeitgeber wird als Krankenkassenliste bezeichnet. Die Krankenkassenliste dient der Vollständigkeit der Lohn- und Beitragsabrechnung sowie des Beitragsnachweises.
Für jede Krankenkasse ist eine Krankenkassenliste zu führen und enthält für jede Entgeltabrechnung
Auch gezahltes Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld, die sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Einnahmen sowie die darauf entfallenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind in der Krankenkassenliste anzugeben und zu summieren. Beschäftigte in der Gleitzone sind gesondert zu erfassen.
Die Krankenkassenliste ist Grundlage für die Erstellung des Beitragsnachweises für die Krankenkasse.
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung