Zum 01.07.2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten.
Sozialversicherung
Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht während des freiwilligen Wehrdienstes weiter. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Darüber hinaus zahlt der Bund Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sodass die freiwilligen Dienstzeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt sind.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung werden für Personen, deren Mitgliedschaft während des freiwilligen Wehrdienstes fortbesteht, pauschal berechnet.
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung