SECURVITA Krankenkasse - Lexikon zur Sozialversicherung

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Unfallversicherung
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Die gesetzliche Unfallversicherung (geregelt im SGB VII) ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert im Wesentlichen die gesundheitlichen Risiken des Arbeitslebens ab und erbringt Leistungen bei einem ArbeitsunfallArbeitsunfall und einer BerufskrankheitBerufskrankheit. Eine wesentliche Aufgabe der Unfallversicherung ist es auch, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

Dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen neben den Arbeitnehmern aber auch andere Personengruppen, wie z. B. Kinder in Kindergärten, Schüler und Studenten.

Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen neben der Prävention u. a. Heilbehandlung (z. B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung), Lohnersatzleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld) und Rentenleistungen wie Verletzten- und Hinterbliebenenrente. Auch Sterbegeld gehört zu den Leistungen.

Der Unternehmer und die Mitarbeiter sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Schadenersatzansprüchen wegen des Personenschadens grundsätzlich freigestellt um den Betriebsfrieden zu wahren.

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., die zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung