SECURVITA Krankenkasse - Lexikon zur Sozialversicherung

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Zuzahlungen
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Leistung

Zuzahlung

Ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung

zum 01.01.2013 entfallen

Arznei- und Verbandmittel

10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Fahrkosten

10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Haushaltshilfe

10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Häusliche Krankenpflege

10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung*

Heilmittel

10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung

Hilfsmittel

10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung

10 Euro täglich**

Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen

10 Euro täglich

Zahnersatz

siehe ZahnersatzZahnerstz

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

10 % der Kosten, höchstens 10,00 EUR für den gesamten Monatsbedarf

BelastungsgrenzeBelastungsgrenze

Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und grds. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.

* maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme

** maximal für 28 Kalendertage

© ip inside partner, Legden 2013
Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung