Die bisherige Krankenversichertenkarte wird schrittweise durch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt. Mit ihrer Hilfe werden für Versicherte und Leistungserbringer verschiedene Anwendungen bereit gestellt. Eine Reihe von Funktionen wurden vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben.
So sind auf der elektronischen Gesundheitskarte von Beginn an so genannte administrative Daten bzw. Verwaltungsdaten gespeichert. Hierzu gehören die Daten des Versicherten, die bereits auf der heutigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind (wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus) sowie ergänzende Informationen, beispielsweise zur Teilnahme an bestimmten Behandlungsprogrammen.
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC). Mit der EHIC können medizinische Notfallleistungen (zur unmittelbar erforderlichen medizinischen Versorgung) in allen Ländern der EU/EWR sowie in Kroatien, Mazedonien und Serbien in Anspruch genommen werden.
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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung