SECURVITA Krankenkasse - Lexikon zur Sozialversicherung

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Gleitzone
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Beschäftige, die mit ihrem Entgelt in der so genannten Gleitzone liegen, zahlen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, ihre Arbeitgeber dafür entsprechend mehr.

Bis zum 31.12.2012 lag die Gleitzone zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro. Wie bei der Geringfügige Beschäftigunggeringfügigen Beschäftigung, wurden auch hier zum 01.01.2013 die Werte erhöht. Die neue Gleitzone liegt nun zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro.

Diese Änderung der Gleitzonen-Grenzwerte hat gleichzeitig zu einer Anpassung der so genannten Gleitzonenformel geführt. Mit ihrer Hilfe wird ermittelt, wie hoch der Betrag ist, der für die Beitragsberechnung bei einem Entgelt innerhalb der Gleitzone zugrunde gelegt wird.

Wie bei den geringfügig Beschäftigten wurden auch für zum Jahreswechsel 2012/2013 bestehende Beschäftigungen in der Gleitzone Übergangsregelungen bis zum 31.12.2014 geschaffen.

Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung